Leitung und Aufsicht


Die Leitung und Aufsicht einer Veranstaltung ist ein elementarer Bestandteil eines jeden Veranstaltungsprojektes.

Sie besteht aus unterschiedlichen Aufgaben

- Planung der erforderlichen Schritte, Erstelllen von Ablauf-Plänen
- Koordinierung der beteiligten Unternehmen und Gewerke
- Permanenter Vergleich der IST-Situation mit der Planung
- Gefahren vorab erkennen und Gefährdungsbeurteilungen erstellen
- Kontrolle der Einhaltung vorgeschriebener Arbeitsschutzmaßnahmen
- Fallback-Positionen für unvorhersehbare Ereignisse erarbeiten.
- Einhaltung der zeitlichen Zielsetzungen

Neben betriebswirtschaftlichen Faktoren ist die Leitung und Aufsicht ein gesetzlich geforderter Bestandteil des Arbeitsschutzes.